Ausweis für Reservisten

Mit Inkrafttreten der Zentralrichtlinie A2-1300/0-0-2 „Die Reserve der Bundeswehr“ kommt eine wesentliche Änderung

zum Jahresende 2016:  Die ausgegebenen „Ausweise für Reservisten/Reservistinnen und ehemalige Soldaten/

Soldatinnen der Bundeswehr“ verlieren  nach dem 31.12.2016 ihre Gültigkeit. Antragsformulare für neue gibt es Mitte des Jahres

Laut KompZResAngel wird auf der Rückseite die allgemeine UTE aufgedruckt, so dass die separate UTE, wie sie den Reservisten

vom Landeskommando bisher erteilt wurde, nicht mehr benötigt wird.