Dienstliche Veranstaltungen auf Kreisebene (DVag) 
Verbandsveranstaltungen auf Kreisebene (VVag) 
Generelle Hinweise
Auflagen zur Durchführung von DVag
nach §81 SG unter
SARS-CoV-19 bis auf weiteres !!!
• Einhaltung der Auflagen des Hygienekonzeptes
• Folgende Vordrucke werden zwecks Teilnahme benötigt:
√ Selbstauskunft (Vorlagefrist mindestens 10 Werktage vor dem Durchführungstermin)
√ Belehrungsnachweis ( Abgabe am Meldekopf der DVag)
√ Merkblatt Schnelltestung ( Abgabe am Meldekopf derDVag)
• Vorlage eines negativen Schnelltestes am Meldekopf vor den Eintragen in die TN-Liste
– nicht älter als 24 Stunden
– eigenverantwortlich über ein Schnelltestzentrum (keine Fahrtkostenerstattung)