Dienstliche Veranstaltungen auf Kreisebene (DVag) 

Verbandsveranstaltungen auf Kreisebene (VVag) 

Generelle Hinweise

Auflagen zur Durchführung von DVag

nach §81 SG unter

SARS-CoV-19 bis auf weiteres !!!

• Einhaltung der Auflagen des Hygienekonzeptes

• Folgende Vordrucke werden zwecks Teilnahme benötigt:

Selbstauskunft   (Vorlagefrist mindestens 10 Werktage vor dem Durchführungstermin)

Belehrungsnachweis   ( Abgabe am Meldekopf der DVag)

Merkblatt Schnelltestung   ( Abgabe am Meldekopf derDVag)

• Vorlage eines negativen Schnelltestes am Meldekopf vor den Eintragen in die TN-Liste

– nicht älter als 24 Stunden

– eigenverantwortlich über ein Schnelltestzentrum (keine Fahrtkostenerstattung)

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