Reservisten-Kordel ist Geschichte

 

Oberhessen (gs). Das im Juni vom Bundestag beschlossene Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz ist in Kraft getreten. Das geht aus dem Bundesgesetzblatt vom 8. August 2019 hervor. Das Artikelgesetz beinhaltet die größte Gesetzesänderung für die Reserve und die Bundeswehr der vergangenen Jahre, schreibt „die reserve“, aus der wir weitere Informationen verwenden.

Nach der Neufassung des Unterhaltssicherungsgesetzes soll es höhere Zuschläge für Reservisten, eine höhere Rentenbemessungsgrundlage und neuerdings Dienstgeld bei Kurzübungen geben. Zudem können Angehörige an der Therapie von Einsatzfolgen teilnehmen und die Dienstfähigkeitsbegutachtung ist für drei Jahre gültig. Außerdem entfällt die Kennzeichnung für Reservisten – die sogenannte „Kordel“, die Uniformträger als Reservistinnen und Reservisten gekennzeichnet hat, muss nicht länger getragen werden. Zuvor waren Reservisten außerhalb eines Dienstverhältnisses ein schwarz-rot-goldenes Bändchen tragen bzw. ein R auf der Marineuniform anbringen. Dadurch entstand bei vielen Reservisten das Gefühl, Soldaten zweiter Klasse zu sein. Bereits Ende Juli hat das Personalmanagement der Bundeswehr Reservistinnen und Reservisten mit einem Brief über Änderungen in puncto Unterhaltssicherung informiert. Das neue Unterhaltssicherungsgesetz wird zum 1. Januar 2020 neu gefasst. Über die Neufassung des möchte das Bundesamt für Personalmanagement mit einem gesonderten Merkblatt informieren. Dieses und weitere Informationen sollen ab Oktober unter www.personal.bundeswehr.de unter dem Stichwort Unterhaltssicherung veröffentlicht werden. Die entsprechende Seite ist unter dem Reiter „Finanzielles“ zu finden.

Erste Änderungen des Artikelgesetzes gelten bereits jetzt. Unter folgendem Link gibt es die notwendigen Informationen abrufen: 

https://www.reservistenverband.de/magazin-die-reserve/artikelgesetz-in-kraft-das-aendert-sich-fuer-reservisten/